Informationen zu REACh

Am 18.12.2006 wurde die unter dem Kürzel "REACh" bekannt gewordene Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des europäischen Parlaments und Rates zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe verabschiedet. Die Verordnung ist zum 01.06.2007 in Kraft getreten.

Ein wichtiges Element der "REACh-Verodnung" ist die Registrierung aller innerhalb der EU eingesetzten chemischen Stoffe.

Wir versichern in diesem Zusammenhang, dass alle von uns eingesetzten Stoffe und Zubereitungen fristgerecht vorregistriert wurden.

Die zeitlichen Fristen zur Registrierung der Stoffe sind gestaffelt und gehen bei kleinvolumigen Stoffen bis zum 01.06.2018. Aufgrund dieser langen Frist, kann heute noch nicht abgeschätzt werden, ob und wann alle derzeit auf dem Markt befindlichen Stoffe registriert werden. Wir werden uns jedoch intensiv für die Registrierung aller von uns eingesetzten chemischen Stoffe bei unseren Lieferanten einsetzen.

Im Rahmen des zweiten wichtigen Elements der "REACh-Verordnung", der Kommunikationspflicht nach Art. 33, versichern wir, dass wir den jeweils aktuellen Stand der Kandidatenliste prüfen und unsere Kommunikationspflicht nachkommen.

Weitere allgemeine Informationen zu REACh finden Sie unter: www.echa.europa.eu

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